Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Ypsotec AG, CH-2540 Grenchen (nachfolgend "YT") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").
  2. Mit der Annahme einer Offerte oder einer Produktlieferung von YT akzeptiert der Kunde die vorliegenden AVB ausdrücklich als Vertragsbestandteil. Ypsotec AG behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AVB ausdrücklich vor.
  3. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden (gegenwärtige wie zukünftige) haben keine Gültigkeit.
  4. Anderslautende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

Offerte und Vertragsabschluss

  1. Eine Offerte bleibt während der in ihr genannten Frist verbindlich. Fehlt die Angabe einer Frist, bleibt YT vom Datum der Offerte an während dreissig (30) Tagen gebunden.
  2. Eine Bestellung ist nur verbindlich, wenn sie von YT schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurde (nachfolgend "Auftragsbestätigung").

Lieferung

  1. Gegenstand der Lieferung ist in der Auftragsbestätigung (einschliesslich Anhängen) abschliessend aufgeführt.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung des Auftrages durch YT und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange.
  3. Vorzeitige Lieferung ist zulässig.
  4. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
    1. wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, YT nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Kunden nachträglich abgeändert werden;
    2. wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten oder Akkreditive zu spät eröffnet werden;
    3. wenn Hindernisse auftreten, die YT trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei YT, beim Kunden oder einem Dritten entstehen. Zu solchen Hindernissen zählen Vorkommnisse höherer Gewalt wie Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen und Naturereignisse, wie auch eine verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate und der Ausfall von wichtigen Werkstücken.
  5. YT wird sich bemühen, zugesicherte Liefertermine einzuhalten, jedoch ist ein Liefertermin weder wesentlicher Vertragsbestandteil noch stellt eine Lieferverzögerung einen Grund für Schadensersatzforderungen oder einen Kündigungsgrund dar. Teillieferungen sind zulässig.
  6. YT verpackt die Produkte sorgfältig. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten verrechnet.
  7. Der Kunde wird unverzüglich nach Anlieferung alle Lieferdokumente überprüfen und die Ware untersuchen. Die Ware gilt, unbeschadet von Artikel 6, als vom Kunden angenommen nachdem diese Inspektion und Überprüfung stattgefunden hat. Sofern keine sofortige Untersuchung der Ware stattfindet, gilt die Ware als im Zeitpunkt der Lieferung angenommen.
  8. Es liegt in der erforderlichen alleinigen Verantwortung des Kunden, alle notwendigen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen, die mit dem Erwerb, der Lieferung und der Verwendung der Ware im Zusammenhang stehen, einzuholen.

Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Preise verstehen sich EXW Grenchen/CH oder Tabor/CZ (Incoterms 2010), in Schweizer Franken oder Euro jeweils ausschliesslich Verpackung, Transportkosten und Versicherung. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind YT rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allen anderen anwendbaren Steuern und Gebühren, die vom Kunden zu zahlen sind.
  2. Der Preis für die Waren wird mit der Auftragsbestätigung bestätigt. YT behält sich das Recht vor, den Preis von noch nicht gelieferten Produkten aus einer Bestellung anzupassen, sofern es die Umstände erfordern.
  3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
  4. Sofern der Kunde alle oder einen Teil einer beliebigen Bestellung storniert oder nicht alle Pflichten aus diesem Vertrag erfüllt, was zu einer Stornierung einer Bestellung oder einem Teil davon führt, verpflichtet sich der Kunde, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Preises der bestellten Ware zu zahlen. Diese Stornogebühr besteht unbeschadet neben anderen YT zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen.
  5. Die Zahlungen sind vom Kunden der YT ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen sind speziell zu vereinbaren.
  6. Bei Zahlungsverzug behält sich YT ohne Mahnung und unbeschadet anderer YT zur Verfügung stehenden Rechtsmittel vor, auf dem ausstehenden Betrag einen täglichen Verzugszins von 6 % p.a. zu berechnen.
  7. Zusätzlich zu und unbeschadet sonstiger Ansprüche und Rechte ist YT berechtigt, Lieferungen oder Leistungen auszusetzen oder Vorauskasse für alle Bestellungen zu verlangen, sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

Liefermenge

  1. YT behält sich, sofern nicht anders vereinbart wurde, eine Mehr- oder Minderlieferung von zehn Prozent (10%) der Bestellmenge vor. Mengenabweichungen aufgrund eines aussergewöhnlichen Ereignisses während der Fertigung bleiben vorbehalten.

Prüfung und Abnahme der Lieferung

  1. Der Kunde hat die Lieferung inklusive Lieferdokumentation umgehend nach Erhalt zu prüfen. Mängel oder Schäden an der Ware sind YT schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten die gelieferten Produkte unter Vorbehalt von Ziff. 7.1 als genehmigt.

Gewährleistung und Haftung

  1. YT gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte während einer Gewährleistungsfrist von einem (1) Jahr ab Erhalt der Lieferung frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind und die Spezifikationen erfüllen. Diese Gewährleistung gilt nicht für Reparaturen oder Ersatzware.
  2. Spezifikationen sind nur jene Daten, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  3. Teilt der Kunde YT einen Mangel fristgerecht nach Ziffer 6 oder Ziffer 7.1 mit und akzeptiert YT diesen Mangel, so ersetzt oder repariert YT nach ihrer Wahl entweder das fehlerhafte Produkt oder vergütet dem Kunden den Preis dafür.
  4. Die Gewährleistung entfällt:
    1. wenn der Kunde oder ein Dritter mit dem Produkt nicht fachgerecht umgeht oder die Vorschriften von YT für den Produktgebrauch nicht befolgt;
    2. wenn der Kunde oder ein Dritter das Produkt verändert oder repariert oder der Versuch unternommen wurde, das Produkt zu verändern oder zu reparieren;
    3. wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und YT Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben;
    4. wenn die Bezeichnung oder das Labeling des Produktes geändert, entfernt oder auf sonstige Weise beeinträchtigt wurde; oder
    5. wenn das Produkt, das zur Reparatur an YT retourniert wurde, während dem Transport zu YT beschädigt wurde.

Der Inhalt der Gewährleistung einschliesslich der Pflichten von YT und der Rechtsbehelfe des Kunden bei fehlerhaften Produkten sind in dieser Gewährleistungsklausel abschliessend geregelt. YT gibt ausdrücklich keine weitere Gewährleistung, Zusicherung oder Garantie in Bezug auf die gelieferten Produkte ab. YT haftet insbesondere nicht für Mängel an Produkten, die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entdeckt werden. Jegliche weitere Rechtsbehelfe nach Schweizerischem Obligationenrecht sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Goodwill, Beeinträchtigung der Reputation oder für weitere indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen.

Eigentum an den Produkten

Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht auf den Kunden über, sobald YT die vollständige Bezahlung erhalten hat. Die Produkte sind bis zu diesem Zeitpunkt Eigentum von YT und dürfen vom Kunden weder verpfändet noch als Sicherheit gegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte klar als Eigentum von YT zu kennzeichnen und getrennt von anderen Produkten aufzubewahren. YT ist berechtigt, während der Geschäftszeiten die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um diese Produkte in Besitz zu nehmen.

Werkzeuge und Einrichtungen

Werkzeuge und Einrichtungen, die zur Ausführung eines Auftrages hergestellt werden, bleiben ausschliessliches Eigentum von YT, auch wenn sie dem Kunden ganz oder teilweise verrechnet werden.

Einholen von Bewilligungen

Der Kunde ist für den Erhalt aller notwendigen Bewilligungen, Genehmigungen und Lizenzen, welche im Hinblick auf den Erwerb, die Lieferung und den Gebrauch der Produkte notwendig sind, alleine verantwortlich.

Geheimhaltung

  1. Jede Partei ist verpflichtet, Know-how, welches von der anderen Partei offengelegt wurde sowie jegliche sonstige vertrauliche Informationen, die ihr gegenüber offengelegt werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Keine der Parteien ist berechtigt, das Know-how der anderen Partei, welches während der Dauer des vorliegenden Vertrages offengelegt wurde, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Gleiches gilt für eine Nutzung solcher Informationen während der Laufzeit des Vertrags, sofern die Nutzung dieser Informationen nicht mit der Erfüllung des Vertrages in Verbindung steht.

Datenschutz / Datensicherheit

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis, dass YT personenbezogene Daten des Kunden gemäss Datenschutzerklärung der YT (abrufbar auf www.ypsotec.com/datenschutz) verarbeitet und nutzt. Dabei können Daten an Tochtergesellschaften der YT Gruppe übermittelt werden soweit dies zur Ausübung des Zwecks erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  2. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der massgeblichen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten sowie personenbezogene Daten vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen und nur zum Zweck der Vertragserfüllung und im erforderlichen Umfang zu bearbeiten.

Übertragung

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit YT nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis von YT rechtsgültig übertragen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragsparteien entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Grenchen, Schweiz. YT ist berechtigt, ihre Rechte am Sitz oder Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.
  2. Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts der Schweiz oder jeder sonstigen Rechtsordnung.
  3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über internationale Warenverkaufverträge ist weder auf diesen Vertrag noch auf die daraus resultierenden Bestellungen und Lieferungen anwendbar.

Stand: 06.11.2019